Teichordnung
Das Angeln an diesem Freizeit-Angelteich ist für jeden erlaubt, der sich an die Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Niedersachsen und an unsere Teichordnung hält.
Angelnde Personen ohne Sachkunde (Fischereischein oder Nachweis der bestandenen Fischerprüfung) sind der Aufsicht einer sachkundigen Person zu unterstellen (sachkundige Aufsichtspersonen – Betreiber - vor Ort)
Beim Betreten des Grundstückes sowie dem Erwerb einer Angelberechtigungskarte gilt diese Auflage als anerkannt!
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten !!!
Verstöße führen automatisch zum Platzverweis - Die entrichtete Angelgebühr wird bei Platzverweis NICHT erstattet !!! -
Jeder Angler hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
Es ist darauf zu achten, daß in der heißen Jahreszeit geeignete Kühlboxen o. ä. mitgebracht werden !!!
Der Mindestabstand zum nächsten Angler von 5,00 m muß zu beiden Seiten eingehalten werden. Beim Fliegenfischen muß der Sicherheitsabstand von 7,00 m zum nächsten Angler und 10 m zur Wurfseite unbedingt eingehalten werden.
Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Sicherheitsabstände.
Es ist darüber hinaus verboten Ruten, Rutenständer, Schirme, Angelkoffer o. ä. unbeaufsichtigt am See stehen zu lassen. Desweiteren wird durch das Verlassen des Angelplatzes für längere Zeit (z. B. weil man mit einer weiteren Rute an einem anderen Platz fischt) der Platz auch für andere Angler versperrt. Dieses ist unkollegial. Bei evtl. Verlust übernehmen wir KEINE Haftung.
Es besteht Kescher-Pflicht (kann ggf. ausgeliehen werden).
Geangelte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden. Fangfähige Fische sind nach dem Anlanden unverzüglich zu betäuben. Unmittelbar danach sind die Fische entsprechend der TierSchIV entweder durch Herzstich oder vorzugsweise (wird empfohlen !!!) durch Kiemenrundschnitt zu töten. Der Angelhaken darf frühestens nach Betäubung des Fisches entfernt werden.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß die Schnur und das Vorfach einer Angelrute eine ausreichende Festigkeit haben soll, damit jeder Fisch sicher ans Ufer gezogen werden kann. Erst wenn der Fisch den Köder mit dem Maul aufgenommen hat darf angeschlagen werden.
Es darf nicht gerissen oder geentert und beim Einholen nicht unnötig lange gedrillt werden.
Es dürfen keine Fische zurückgesetzt werden.
Fische mit dem Kescher zu fangen ist verboten.
Fische ausnehmen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Benutzung eines Setzkeschers (Lebendhälterung) ist verboten. Es ist darauf zu achten, daß geeignete Kühlboxen o. ä. mitgebracht werden.
Jegliches ANFÜTTERN ist verboten.
Angeln mit MAIS ist verboten.
Angeln mit lebenden Köderfischen und aus anderen Teichen ist verboten.
Angeln mit großen (losen) Drillingen ist verboten. (Blinkern / Spinnfischen ist erlaubt). Beim Angeln auf Forellen sind ansonsten nur Einzelhaken (1 Vorfach/1 Haken) erlaubt.
Angelberechtigungskarten sind nicht übertragbar. (Abrechnung erfolgt pro ANGLER + RUTE/N).
Ausnahme: Die Kombikarten (1 Erwachsener + 1 / 2 Kind/er).
Kinder unter 12 Jahre dürfen nur unter Anleitung einer angelkundigen Aufsichtsperson mit 1 Rute angeln und vom 12. bis 14. Lebensjahr selbständig mit 1 Rute angeln.
Jede nicht angemeldete Angel wird für die gesamte Angelzeit nachberechnet.
Bei Überschreitung der Angelzeit um mehr als 20 min. wird automatisch die nächste volle Stunde nachberechnet.
Bei vorzeitiger Beendigung der Angelzeit wird die entrichtete Angelgebühr (für die „Restzeit“) nicht erstattet oder gutgeschrieben.
Angeln in der ausgeschilderten Ruhezone ist verboten.
Die Angelplätze sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen (auf dem Gelände sind ausreichend Mülleimer vorhanden). Kaputte Ruten, Rollen, Kescher, Rutenhalter, Angelstühle- und Tische sowie Verpackungsmaterial von mitgebrachtem Angelmaterial (Kartonagen, Plastikverpackungen von Angeln und Keschern) und größere Verpackungen von allgemeinem Angelzubehör u.ä.) sind von jedem Angler wieder mitzunehmen und zuhause selbst zu entsorgen
Glasflaschen, Pfandflaschen und -Dosen und ähnliches und möglichst keine größeren Mengen Essensreste4 gehören nicht in die Mülltonnen
Wir sind kein Schrottplatz !!! Diese großen Gegenstände füllen die Mülleimer übermäßig, da diese meist einfach nur hineingestopft werden und für den normalen Müll kein Platz mehr bleibt.
Bei Verstoß sehen wir uns leider gezwungen eine Gebühr in Höhe von 30,00 € für die Entsorgung zu berechnen.
Bei mutwilligen Beschädigungen der Angelhütten, Bänke und sonstiger Gegenstände, gleich welcher Art, erfolgt ein sofortiges Platzverbot
Die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen sind vor Beeinträchtigungen und Störungen zu schützen.
Offene Lagerfeuer sind verboten. (Grillen ist, nach vorheriger Anmeldung, erlaubt).
Eine Platzreservierung ist nicht möglich. Ausgenommen Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte.
Betreten und Befahren des gesamten Geländes auf eigene Gefahr.
Für Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Es gilt die StVO
Witterungsbedingt kann es auf dem gesamten Gelände zu Rutsch- und Sturzgefahr kommen. Um entsprechende Beachtung (z. B. festes Schuhwerk, Gummistiefel etc.) wird gebeten. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
Es wird ausdrücklich auf die Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Niedersachsen sowie die Vorschriftender Teichordnung verwiesen. Die Anordnungen müssen zu jeder Zeit beachtet werden.